Fahrlehrerlaubnis Klasse BE
Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis § 2 FahrlG:
Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
- der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
- der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
- der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
- gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
- der Bewerber seit mindestens 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt,
- der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Ablauf und Ort der Ausbildung § 1 FahrlAusbV:
Einführungsphase, 1 Monat:
Hier erhalten die Teilnehmer erste Eindrücke über die kommende Ausbildung und über die Tätigkeiten und Aufgaben eines Fahrlehrers.
- Woche 1: Einführung in der Fahrlehrerausbildungsstätte
- Woche 2 und 3: Hospitationsphase in einer Ausbildungsfahrschule
- Woche 4: Auswertungsphase in Fahrlehrerausbildungsstätte
Wie geht´s weiter?
- 2. bis 8. Monat: Theoretischer und fahrpraktischer Unterricht in der Fahrlehrerausbildungsstätte (in diesem Zeitraum findet die fahrpraktische Prüfung statt)
- Darin am Ende des 2. Monats: 2 Reflexionstage und am Ende des 4. Monats 1 Reflexionswoche
- Darin im 4. Monat: 1 Woche Hospitation in einer Ausbildungsfahrschule
- 9. bis 12.Monat: Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule
Inhalt der Fahrlehrerausbildung
Fachliches Professionswissen
- Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
- Kompetenzbereich „Recht“
- Kompetenzbereich „Technik“
Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen:
- Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
- Kompetenzbereich „Erziehen“
- Kompetenzbereich „Beurteilen“
Fahrerisches Professionswissen:
- Kompetenzbereich „Fahraufgaben“
- Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“
Prüfungen
Fahrpraktische Prüfung § 15 FahrlPrüfV
Fachkundeprüfung § 16 FahrlPrüfV (schriftlicher und mündlicher Teil)
Lehrproben (theoretischer und fahrpraktischer Unterricht)
Unsere Ziele für deine Ausbildung
- Wir bilden dich zu einem verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrlehrer aus.
- Wir bringen dir Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften bei.
- Wir schulen deine Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr.
- Wir bringen dir das Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern nahe.
- Wir machen dir die Wichtigkeit einer realistischen Selbsteinschätzung bewusst.
- Wir stärken in dir die Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten.
- Wir schärfen dein Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren.
- Wir vertrauen darauf, dass du die Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum übernimmst.