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FAHRLEHRERAUSBILDUNG

BAZ - Kepp
Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

Fahrlehrerlaubnis Klasse BE

Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis § 2 FahrlG:

Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn

  • der Bewerber das 21. Lebensjahr vollendet hat,
  • der Bewerber geistig und körperlich geeignet ist,
  • der Bewerber fachlich und pädagogisch geeignet ist,
  • gegen den Bewerber keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
  • der Bewerber mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine gleichwertige Vorbildung besitzt,
  • der Bewerber seit mindestens 3 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt,
  • der Bewerber über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.

 
Ablauf und Ort der Ausbildung § 1 FahrlAusbV:

Einführungsphase, 1 Monat:

Hier erhalten die Teilnehmer erste Eindrücke über die kommende Ausbildung und über die Tätigkeiten und Aufgaben eines Fahrlehrers.

  • Woche 1: Einführung in der Fahrlehrerausbildungsstätte
  • Woche 2 und 3: Hospitationsphase in einer Ausbildungsfahrschule
  • Woche 4: Auswertungsphase in Fahrlehrerausbildungsstätte

 
Wie geht´s weiter?

  • 2. bis 8. Monat: Theoretischer und fahrpraktischer Unterricht in der Fahrlehrerausbildungsstätte (in diesem Zeitraum findet die fahrpraktische Prüfung statt)
  • Darin am Ende des 2. Monats: 2 Reflexionstage und am Ende des 4. Monats 1 Reflexionswoche
  • Darin im 4. Monat: 1 Woche Hospitation in einer Ausbildungsfahrschule
  • 9. bis 12.Monat: Lehrpraktikum in einer Ausbildungsfahrschule

 
Inhalt der Fahrlehrerausbildung

Fachliches Professionswissen

  • Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten“
  • Kompetenzbereich „Recht“
  • Kompetenzbereich „Technik“

 

Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen:

  • Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden“
  • Kompetenzbereich „Erziehen“
  • Kompetenzbereich „Beurteilen“

 

Fahrerisches Professionswissen:

  • Kompetenzbereich „Fahraufgaben“
  • Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben“

 
Prüfungen

Fahrpraktische Prüfung § 15 FahrlPrüfV

Fachkundeprüfung § 16 FahrlPrüfV (schriftlicher und mündlicher Teil)

Lehrproben (theoretischer und fahrpraktischer Unterricht)

Ausbildungsziele

Unsere Ziele für deine Ausbildung

  • Wir bilden dich zu einem verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrlehrer aus.
  • Wir bringen dir Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften bei.
  • Wir schulen deine Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr.
  • Wir bringen dir das Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern nahe.
  • Wir machen dir die Wichtigkeit einer realistischen Selbsteinschätzung bewusst.
  • Wir stärken in dir die Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten.
  • Wir schärfen dein Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren.
  • Wir vertrauen darauf, dass du die Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum übernimmst.
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