Förderungen sind möglich über:
Bildungsscheck/Bildungsprämie NRW
Mit dem Bildungsscheck wird aus ESF-Mitteln die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung gefördert. Der Bildungsscheck richtet sich dabei insbesondere an Beschäftigte, berufsrückkehrende Selbstständige und kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern. Den Bildungsscheck gibt es im individuellen und betrieblichen Zugang im Anschluss an eine ortsnahe und neutrale Beratung.
Gefördert werden Personen im individuellen Zugang, die in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20.000 Euro und 40.000 Euro (bzw. zwischen 40.000 Euro und 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) liegt. Ein Bildungsscheck im betrieblichen Zugang über den Arbeitgeber mit Sitz oder Unternehmensstätte in NRW kann nur in Unternehmen mit mindestens einem und höchstens 249 Mitarbeitern ausgegeben werden.
Maximal 500 € gibt es pro Bildungsscheck/Bildungsprämie.


Förderung durch den Bildungsgutschein
Gefördert wird von der Agentur für Arbeit. Ob du einen Bildungsgutschein bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit. Bist du arbeitslos oder droht dir Arbeitslosigkeit kann eine Förderung für dich in Frage kommen.
Die Förderung wird teilweise oder sogar vollständig übernommen. Hierfür musst du dich bei deiner zuständigen Arbeitsagentur beraten lassen.

Förderung durch Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsförderungsgesetz
Unter bestimmten Bedingungen steht dir eine Förderung für die Fahrlehrerausbildung der Grundlehrgangs BE zu: Du hast bisher keine staatliche Förderung bekommen und hast eine abgeschlossene Berufsausbildung? Dann hast du gute Chancen, die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gefördert zu bekommen. Nach einem erfolgreichen Abschluss bekommst du 40 % als Zuschuss und 60 % als zinsgünstiges Darlehn. Je nach deinen Einkommensverhältnissen erhältst du zusätzlich eine Förderung zum Unterhalt.

WEITER.BILDUNG!
Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie bei der betrieblichen Weiterbildung von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
WEITER.BILDUNG! bietet ihnen
- eine individuelle Qualifizierungsberatung.
- Zuschuss zu den Lehrgangskosten: Es können zwischen 15% und 100% der Lehrgangskosten übernommen werden.
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt: Es kann zwischen 25% und 100% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung übernommen werden.
