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Berufskraftfahrer

Fachbereich Kraftfahrer Aus- und Weiterbildung

Kraftfahrer/in Klasse B

Welche Fahrzeuge darf ich mit Klasse B fahren?

PKW und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz). Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen. Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.

Erteilungsvoraussetzungen, Befristungen und Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre, oder begleitendes Fahren ab 17 Jahren
Befristung der Fahrerlaubnis: keine Befristung
Ärztliche Untersuchung: Sehtest
Erste-Hilfe-Bescheinigung: muss vorhanden sein
Einschluss der Klasse: L, AM
Die theoretische Mindestausbildung

Der theoretische Unterricht erfolgt in Doppelstunden zu je 90 Minuten.

  1. Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Stoff
  2. Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 2 klassenspezifischer Stoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Die praktische Mindestausbildung
  1. Grundausbildung
  2. 5 Überlandfahrten (ÜL)
  3. 4 Autobahnfahrten (AB )
  4. 3 Nachtfahrten (NF)

Die Grundausbildung sollte möglichst abgeschlossen sein, bevor mit den besonderen Ausbildungsfahrten begonnen wird. Zum praktischen Unterricht gehören zudem auch Anleitungen und Hinweise vor und während der Durchführung der Fahraufgaben. Während einer Nachbesprechung wird der Fahrschüler über seinen Ausbildungsstand informiert.

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