Nächste Fortbildung: §16 für Ausbildungsfahrlehrer ab 10. Juni +++

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Fortbildung gemäß §53 Abs. 2 FahrlG – ASF

Die Fahrlehrerfortbildung gemäß §53 Abs. 2 FahrlG richtet sich an Inhaber/innen einer Seminarerlaubnis für Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF). Inhaber der Seminarerlaubnis müssen alle zwei Jahre an einer eintägigen Fortbildung teilnehmen.

ASF ist eine Maßnahme, die Fahranfänger nach Auffälligkeiten im Straßenverkehr bewältigen müssen. Als Fahrlehrer musst du demnach optimal auf die Durchführung des Aufbauseminars vorbereitet sein und effektiv Fahranfänger unterstützen. Unsere Fortbildung bereitet dich darauf auf, mit Fahranfängern zu kommunizieren und ihnen mit interaktiven Lernmethoden und pädagogischen Methoden ihre Einstellung zum Verkehrsgeschehen zu verbessern.

Voraussetzungen für die Fahrlehrerfortbildung §53 (2) FahrlG – ASF

Inhalte

  • Gruppenorientierte Lehrmethoden
  • Schülerorientierte Medien- Moderationstechniken
  • Klassenführung und Selbstkompetenz des Fahrlehrers
  • Verhalten erkennen, Einstellungen ändern
  • Kritische Situationen erkennen und lösen
  • Besonderheiten des Unfallrisikos junger Fahrer/innen
  • Ziele und Inhalte der Beobachtungsfahrt
  • Erfahrungsberichte aus der eigenen Praxis
  • Ideensammlung aus den eigenen Erfahrungen

Abschluss

  • Zertifikat „Fahrlehrerfortbildung gemäß §53 (2) FahrlG ASF“

Termine
2024

16. Dezember

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